DSGVO-Mythen aufklären: Cloud-Nutzung und DSGVO

Kann die Cloud trotz DSGVO genutzt werden?

Mit dem exponentiellen Wachstum des Cloud Computing nutzen Unternehmen zunehmend die Cloud, um Abläufe zu rationalisieren, die Skalierbarkeit zu verbessern und die Kosten für die Infrastruktur zu senken. Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Einhaltung von Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) in Europa, haben jedoch zu Debatten über die Rentabilität der Cloud-Nutzung geführt. In diesem Blog möchten wir mit dem Mythos aufräumen, dass die GDPR ein Hindernis für die Nutzung der Cloud sei. Wir klären die Missverständnisse rund um die DSGVO auf und erläutern, wie Unternehmen die Datenschutzbestimmungen erfüllen und gleichzeitig die Vorteile des Cloud-Computing nutzen können.

GDPR in Europa verstehen

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) ist eine umfassende Datenschutzverordnung, die in Europa eingeführt wurde, um die Datenschutzrechte von Einzelpersonen zu schützen. Sie legt strenge Regeln und Richtlinien für Organisationen fest, die mit personenbezogenen Daten umgehen, einschließlich Anforderungen an die Datenverarbeitung, die Einwilligung, die Rechte der Betroffenen, die Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen und mehr. Während die GDPR den Unternehmen erhebliche Verantwortung auferlegt, ist es wichtig, die Fakten von den Mythen über die Auswirkungen auf die Cloud-Einführung zu trennen.

DSGVO in Deutschland verstehen

In Deutschland steht DSGVO für Datenschutz-Grundverordnung, was im Englischen mit General Data Protection Regulation (GDPR) übersetzt wird. Die DSGVO ist die deutsche Umsetzung der GDPR der Europäischen Union, einer umfassenden Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Die DSGVO/GDPR zielt darauf ab, die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten von Personen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu schützen.

Die DSGVO/GDPR legt eine Reihe von Regeln und Richtlinien für Unternehmen fest, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Sie gibt dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine persönlichen Daten und verpflichtet Unternehmen zu einem transparenten und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Verordnung gilt sowohl für die Verantwortlichen der Datenverarbeitung (Organisationen, die den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung bestimmen) als auch für die Datenverarbeiter (Unternehmen, die Daten im Auftrag der Verantwortlichen der Datenverarbeitung verarbeiten).

Gemäß DSGVO/GDPR müssen Organisationen die ausdrückliche Zustimmung von Personen für die Verarbeitung von Daten einholen, klare Datenschutzhinweise geben, angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und Behörden im Falle einer Datenverletzung unverzüglich benachrichtigen. Die Verordnung räumt Einzelpersonen außerdem verschiedene Rechte ein, darunter das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht, die Löschung oder Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen, und das Recht, bestimmten Arten der Datenverarbeitung zu widersprechen.

Die Nichteinhaltung der DSGVO/GDPR kann zu erheblichen Bußgeldern und Strafen führen, was unterstreicht, wie wichtig es ist, die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Organisationen in Deutschland müssen sich an die Bestimmungen der DSGVO halten, um den Schutz der personenbezogenen Daten von Personen zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Nutzung der Cloud

Mythos: Cloud-Nutzung wird durch die GDPR untersagt

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung Unternehmen die Nutzung der Cloud verbietet, weil sie Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit und -kontrolle haben. Tatsächlich verbietet die Datenschutz-Grundverordnung Cloud Computing aber nicht ausdrücklich. Stattdessen wird den Unternehmen die Verantwortung auferlegt, sicherzustellen, dass sie Cloud-Anbieter auswählen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen und angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten bieten. Durch die Wahl seriöser Cloud-Service-Anbieter, die strenge Datenschutzmaßnahmen implementiert haben, können Unternehmen die DSGVO einhalten und gleichzeitig von der Cloud-Technologie profitieren.

Realität: Cloud-Anbieter können GDPR-konform sein

Anbieter von Cloud-Diensten sind sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst und haben wichtige Schritte unternommen, um ihre Dienste an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung anzupassen. Viele Anbieter stellen Vereinbarungen zur Datenverarbeitung (Data Processing Agreements, DPAs) zur Verfügung, in denen sie ihre Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Einhaltung der Vorschriften darlegen. In diesen Vereinbarungen werden die wichtigsten GDPR-Verpflichtungen behandelt, darunter Datensicherheit, Datenaufbewahrung, Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen und Datenübertragungsmechanismen. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, die Compliance-Fähigkeiten potenzieller Cloud-Anbieter sorgfältig zu bewerten und diejenigen auszuwählen, die in der Lage sind, ihre GDPR-Verpflichtungen zu erfüllen.

Kontrollverlust

Mythos: Kontrollverlust über die Daten in der Cloud

Eine weitere Sorge im Zusammenhang mit der DSGVO und der Einführung der Cloud ist die Angst, die Kontrolle über die in der Cloud gespeicherten Daten zu verlieren. Unternehmen befürchten, dass sie keine Transparenz oder Kontrolle über die Aktivitäten der Datenverarbeitung haben, was die Einhaltung der DSGVO gefährden könnte.

Realität: Die Kontrolle über die Daten bleibt erhalten

Im Rahmen der GDPR werden Organisationen als Verantwortliche für die Datenverarbeitung erachtet und sind letztendlich für die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich. Auch wenn die Daten in der Cloud gespeichert sind, können Unternehmen die Kontrolle über deren Verarbeitung beibehalten. Durch die Implementierung geeigneter Verträge, technischer Kontrollen und Governance-Rahmenwerke können sie sicherstellen, dass ihre Cloud-Anbieter die Daten auf eine gesetzeskonforme Art und Weise verarbeiten. Es ist wichtig, klare Richtlinien und Vereinbarungen mit den Cloud-Anbietern zu treffen, in denen die Erwartungen und Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit festgelegt sind.

Daten übertragen

Mythos: Grenzüberschreitende Übertragungen von Daten sind verboten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht Beschränkungen für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vor, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dies hat zu der Befürchtung geführt, dass die Cloud-Einführung aufgrund von Beschränkungen für grenzüberschreitende Datenübertragungen beeinträchtigt werden könnte.

Realität: Datenübertragungen sind mit entsprechenden Schutzmaßnahmen möglich

Die DSGVO sieht zwar Beschränkungen für grenzüberschreitende Datenübertragungen vor, bietet aber auch Mechanismen, die rechtmäßige Übertragungen ermöglichen. Cloud-Anbieter bieten oft Vertragsklauseln wie Standardvertragsklauseln (SCCs) oder verbindliche Unternehmensregeln (BCRs) an, die angemessene Schutzmaßnahmen für internationale Datenübertragungen gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit mit GDPR-konformen Cloud-Anbietern und die Nutzung dieser Mechanismen können Unternehmen die Herausforderungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Datenübertragungen erfolgreich lösen.

Fazit

Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung muss kein Hindernis für die Cloud-Einführung sein. Wenn Unternehmen die Vorschriften verstehen und mit GDPR-konformen Cloud-Service-Anbietern zusammenarbeiten, können sie die Vorteile des Cloud-Computing nutzen und gleichzeitig den Datenschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Es ist wichtig, bei der Auswahl seriöser Anbieter die nötige Sorgfalt walten zu lassen, strenge Datenschutzvereinbarungen zu treffen und die Kontrolle über die Aktivitäten der Datenverarbeitung zu behalten. Mit einer durchdachten Strategie können Unternehmen die Leistung der Cloud nutzen, um Innovation, Flexibilität und ihr Wachstum voranzutreiben und gleichzeitig die Rechte natürlicher Personen in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung zu wahren.

Wir verstehen als Spezialisten für Daten und Cloud Computing, wie wichtig es ist, sichere Umgebungen für das Cloud Computing einzurichten und gleichzeitig die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die Komplexität der Datenschutzbestimmungen zu durchdringen und die Vorteile der Cloud zu nutzen, ohne den Datenschutz zu gefährden. Wir arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, um ihre spezifischen Anforderungen zu ermitteln, ihre bestehende Infrastruktur zu bewerten und maßgeschneiderte Cloud-Lösungen zu entwickeln, in denen Sicherheit und GDPR-Konformität oberste Priorität haben. Wir beraten bei der Auswahl seriöser Cloud-Service-Anbieter, die solide Sicherheitsmaßnahmen anbieten und die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen garantieren. Darüber hinaus helfen wir bei der Umsetzung geeigneter Datenschutzvereinbarungen wie Standardvertragsklauseln (SCCs) oder Binding Corporate Rules (BCRs), um gesetzeskonforme und sichere Datenübertragungen ins Ausland zu ermöglichen. Dank unserer Expertise sind wir in der Lage, umfassende Data-Governance-Rahmenwerke einzurichten, Verschlüsselungsmechanismen zu implementieren und strenge Zugangskontrollen zu gewährleisten, sodass unsere Kunden ein Höchstmaß an Datensicherheit erreichen und gleichzeitig die DSGVO-Verpflichtungen erfüllen können. Durch eine Partnerschaft mit uns können Unternehmen das Cloud Computing sicher nutzen, die Skalierbarkeit und Effizienz ausschöpfen und den Schutz der personenbezogenen Daten von Einzelpersonen in voller Übereinstimmung mit der DSGVO gewährleisten.

DSGVO-Mythen aufklären: Cloud-Nutzung und DSGVO
RSG Report Solution GmbH, Daniel Blank 5. Juni 2023
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